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Sporthallentür Geräteraumtor Sporthallenfenster

 

Detail SporthallenfensterSporthallenfenster und vollverglaste SporthallentüreSporthallenfenster mit Blick in den GangRegieraumfensterRegieraumfensterzwei Sporthallenfenster nebeneinanderSporthallenfenster angrenzend an eine vollverglaste TüreSporthallenfenster

 

 

Sporthallenfenster

 

das Sporthallenfenster ist flächenbündig in die Prallwand integriertkraftabbauendes Fenster zwischen Sporthalle und KrafttrainingsraumRegieraumfensterdetail Sporthallenfenster in Lochplatten integriertSporthallenfenster mit Sicht ins Freie hinter einer TribüneSporthallenfenster für Zuseher vor einem erhöhten Gang und Regieraumfenster

Wie auch bei Sportgeräten oder diversen Einbauteilen müssen Sporthallenfenster flächenbündig in die Prallwand integriert werden.

 

Auf jeden Fall müssen die Verglasungen auf normtechnische Regeln für absturzsichere Verglasungen (TRAV) und auf Ballwurfsicherheit nach DIN 4103 geprüft werden.

 

Starre Fensteranlagen

 

Diese dürfen nur in nicht kraftabbauende Wände eingebaut werden.

 

Flächenelastische Fensteranlagen

 

Die Maximalgröße für flächenelastische Fenster beträgt 3,2 m².

Diese Größe sollte für kraftabbauende Prallwände nicht überschritten werden, damit die Schutzwirkung auch für leichtere SportlerInnen gegeben ist.

Durch die Massenträgheit würden bei größeren Flächen leichte Stöße die kraftabbauenden Federelemente schlecht ansprechen.

Im Fugenbereich müssen die nebeneinander liegenden Gläser gekoppelt werden.

 

Fensterflächen müssen ebenfalls nach DIN 18032 kraftabbauend ausgebildet werden, wenn diese in, nach DIN 18032, elastische Wände eingebaut werden.

 

Die Glasprallwände müssen aus sicherheitstechnischen Gründen mit den angrenzenden Wandverkleidungen kraftschlüssig verbunden werden. Damit führt die Glasprallwand mit der Holzprallwand gemeinsam die kraftabbauende Eintauchbewegung aus.


Bei punktelastischen Belägen muss die kraftabbauende Verglasung 15 - 20 mm hinter der Prallwandoberfläche eingebaut werden. Dadurch lassen sich Verletzungen an den Glaskanten verhindern.

 

Besonders bei der Punktbefestigung der Verglasung am Stockrahmen, ist der Nachweis der Anprallfestigkeit nach DIN 4103 erforderlich.

 

Um den Brand oder Rauchschutzanforderungen zu entsprechen können Standardbrandschutzfenster innerhalb der dahinterliegenden Mauer eingebaut werden. Sporthallenseitig wird flächenbündig eine kraftabbauende Verglasung in die Prallwand eingebunden.

 

Es müssen entweder ESG oder VSG Gläser verwendet werden. Die Fenstergröße bestimmt über die Glasdicken.

10 mm Glasstärke sind bei ESG-Verglasungen üblich. Bei VSG-Verglasungen sind 2 5 mm dicke ESG Gläser ausreichend. Dabei sollte eine Verbundschicht von mindestens 7 mm verwendet werden.

 

Es ist ein Nachweis für die vorgesehene Anwendung, Scheibengröße sowie der Art der Einspannung vor der Verwendung der Gläser notwendig. Ebenso muss die Einhaltung der DIN 18032 und DIN 4103 nachgewiesen werden. Ecken und Glaskanten müssen gerundet oder gefast ausgeführt werden.

 

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